Intersport steht zu Lockdown-Bestimmungen von Bund und Ländern

08. Januar 2021

Der Lockdown, der seit Dezember andauert, trifft Einzelhändler stark. Auch Intersport musste seine rund 1.500 Stores schließen. Das Sportunternehmen akzeptiert die Situation dennoch und verurteilt Einzelgänge.

Auch im Namen des Aufsichtsrats und meiner Vorstandskollegen distanzieren wir uns ausdrücklich von Bestrebungen einzelner selbständiger Sportfachhändler zur Wiedereröffnung ihrer Geschäfte trotz Lockdown. Hier geht es um gesellschaftliche Verantwortung und die haben wir alle zu tragen“, so Dr. Alexander v. Preen, CEO der Intersport. Überlegungen des Intersport-Mitglieds Siebzehnrübl zu einer vorzeitigen Ladenöffnung zum 11.01.2021 trotz der Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar wurden zwischenzeitlich zurückgenommen.

„Unsere Aufgabe ist jetzt, im Intersport-Verbund sowie im Schulterschluss mit anderen Verbänden die Politik auf die prekäre Situation im Sporteinzelhandel aufmerksam zu machen und unsere Online-Aktivitäten weiter auszubauen“, ergänzt v. Preen.

Intersport vertritt die Interessen ihrer Mitglieder unter anderem über die aktive Präsidiumsrolle von Dr. Alexander v. Preen im Mittelstandsverbund ZGV und über die Leitung der Bundesfachkommission „Handel Nonfood“ im Wirtschaftsrat der CDU. Im aktuellen Lockdown wird insbesondere gefordert:

  1. Einheitliche und bundesweite Click & Collect-Regelung.
  2. Wettbewerbsgleichheit im Einzelhandel mit einer stationären Verkaufsunterlassung von Sportartikeln und freizeitorientierten Nonfood-Artikeln im weiterhin geöffneten Lebensmittelhandel.
  3. Unterstützungsleistungen, die sich am aktuellen Warenbestand in den stationären Geschäften orientieren und damit den direkt entgangenen Gewinnen in der aktuellen Situation Rechnung tragen.

https://www.intersport.de/

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